Allgem.
Rechtliches
zum Thema Datenschutz:
Datenschutz
bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch. Der
Begriff wurde auch verwendet für Schutz wissenschaftlicher und
technischer Daten gegen Verlust oder Veränderung – und Schutz gegen
Diebstahl dieser Daten. Heute bezieht sich der Begriff meist auf den
Schutz personenbezogener Daten. Bei personenbezogenen Daten wurde er
auch für Schutz vor „Verdatung“ verwendet. Im englischen Sprachraum
spricht man von „privacy“ (Schutz der Privatsphäre) und von „data
privacy“ (Datenschutz im engeren Sinne). Im europäischen Rechtsraum
wird in der Gesetzgebung auch der Begriff „data protection” verwendet.
Heute
wird der Zweck des Datenschutzes darin gesehen, den Einzelnen davor zu
schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten
in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt
wird. Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich
selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten
zugänglich sein sollen. Der Datenschutz will den so genannten gläsernen
Menschen verhindern. [Quelle: Wikipedia]
- Meine Informationspflicht:
Sämtliche,
mir überlassenen Daten werden vertraulich behandelt und zu keinem
Zeitpunkt irgendwelchen Dritten zugänglich gemacht! Ich, Wilfried
Müller, Betreiber und Inhaber des Wusblum Award Programms, bestätige
hierdurch, dass ich mich stets strikt an das Datenschutzgesetz halte.
- Verwendung Deiner Daten im
Wusblum Award Programm (W.A.P.)
Als Bewerber um einen Wusblum Award gestattest Du mir die Speicherung
Deiner nachfolgend aufgeführten Daten:
1. Deinen Namen
2. Deine E-Mailadresse [Dient ausschließlich zur
Kommunikation mit Dir]
3. Die URL Deiner sich bewerbenden Seite
4. Den Namen der sich bewerbenden Website
- Der Bewerber
eines wusblum-Awards erklärt
ausdrücklich seine Einwilligung zur Nutzung seiner
personenbezogenen
Daten.
- Ein
Gewinner eines Wusblum Awards erklärt sich damit einverstanden, dass
er in der Gewinnerliste mit Screenshot seiner Webpage (mit Link zu
dieser), dem Websitenamen, dem Bewerbungsdatum, dem Vergabedatum, sowie
seiner pers. Laudatio, inklusive seines Namens, veröffentlicht
wird.
- Nach
einer Bewertungsmitteilung, ob positiver o. negativer Natur, werden
alle
mir zur Verfügung gestellten Daten gelöscht! Lediglich die für die
Gewinnerpräsentation erforderlichen Daten (s.o.) werden zur späteren
Weiterverarbeitung (z.B. Layoutänderungen des Awardprogrammes o.ä.)
gespeichert.
- Informationen können
vom Wusblum Awardprogramm jederzeit, ohne vorherige
Ankündigung geändert oder ergänzt werden!
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Einwilligung:
- Mit
dem Absenden Deiner Bewerbung erklärst Du Dich mit den
Aufnahmekriterien einverstanden. Auch der Speicherung der o.g.
personenbezogenen Daten, sowie der teilweisen Veröffentlichung
Dieser widersprichst Du nicht.
Widerruf: Der
Bewerber hat jederzeit das Recht, die mit der Bewerbung erteilte
Einverständniserklärung, ohne Angabe von Gründen, zu widerrufen. Im
Falle eines Widerrufs werden alle seine personenbezogenen Daten
sofort und unverzüglich gelöscht.
Deine
Privatsphäre
ist mir wichtig: [Privacy]
- Ab
der ersten Mail von Dir, bis hin zur letzten Nachricht von mir,
verbleiben sämtliche mir überlassenen Daten völlig anonym. Im Falle der
Bewerbungs-
annahme gibt es folgenden Ablauf:
- Du erhältst eine
Antwort mit Deiner persönlichen ID von mir
- Diese ID findest Du
anschließend auf der Statusseite und in weiteren Mails
- Von der Statusseite
findet keine Verlinkung zur Bewerberseite statt
- Die Aufnahme in den
Status stellt lediglich eine Information für Dich dar
- Bei eventueller
Ablehnung werden sämtliche Daten von Dir gelöscht
C.O.P.P.A. [ ? ]
- Das
Wusblum Award Programm (W.A.P.) unterstützt die Richtlinien
des
C.O.P.P.A. (Childrens Online Privacy Protection Act) und beachtet
diese, auch wenn sie in Deutschland noch keine Anwendung findet.
C.O.P.P.A. ist ein Gesetz,
welches der US-Kongress 1998 zum Schutz personenbezogener Daten
verabschiedete.
- Auch
wenn dieses Gesetz in Deutschland keine Anwendung findet, so bleibt das
W.A.P. trotzdem seinen Regeln treu und nimmt sicherheitshalber Bewerber
erst ab dem 16. Lebensjahr auf.
- Bei
dem Verdacht, dass ein Bewerber das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht hat,
was
nicht immer einfach festzustellen ist, kann eine Bewerbung abgelehnt
werden.
Wilfried Müller
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